
Schriftformerfordernis AÜG und NachwG - zukünftig nur noch Textform!
Die Ampel beabsichtigt, die Wirtschaft zu entlasten, und plant zu diesem Zweck ein Bürokratisierungsentlastungsgesetz (BEG IV). Und davon soll nun auch die Zeitarbeitsbranche profitieren.
Das (überkommene) Schriftformerfordernis bei dem Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird fallen und gegen die Textform ersetzt. § 12 Abs. 1, S. 1 AÜG, der seit 1972 (!) immer die Schriftform vorgesehen hat, wird angepasst.
Zudem sind weitere Erleichterungen in Zusammenhang mit dem eher als sperrig und formalistisch zu bezeichnenden NachwG vorgesehen. Auch das dort bislang vorgesehene strenge Schriftformerfordernis soll der Textform weichen.
Was bedeutet das konkret?
Am 09.04.2024 von 14.00-15.30 Uhr gibt Ihnen Dr. Alexander Bissels mit seinem Vortrag ein Update zu den geplanten gesetzlichen Änderungen.
Er zeigt Ihnen auf, was diese Änderungen in der Praxis beim Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungs- und Arbeitsverträgen bedeutet und wie Sie auf die gesetzlichen Anpassungen reagieren sollten bzw. könnten.
Hier können Sie sich zu dem digitalen Vortrag anmelden.
Unsere Top-Veranstaltungen der nächsten Wochen – Save the date!
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