062229717150 info@truchsessbrandl.de Facebook Instagram Xing Linked-In Youtube Spotify

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Beratungsaufträge, Coachings und Veranstaltungen mit der Truchseß & Brandl Vertriebsberatung GmbH – nachfolgend: Veranstalterin – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Für Tagesseminare gelten hinsichtlich Kündigung und Rücktritt besondere Bedingungen (siehe Abschn. 7).

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmer) sind nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.

2. Anmeldung

2.1 Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

2.2 Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax, E-Mail oder über die Website der Veranstalterin erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.3 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung/Einladung, die dem Auftraggeber im Regelfall spätestens bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zugeht, kommt der Vertrag über den Lehrgang / das Training / das Coaching etc. zustande.

2.4 Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zum Lehrgang gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots

3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Lehrgangs richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktuellen Veranstaltungskatalog oder in entsprechenden Sonderangeboten / Individualangeboten aufgeführt bzw. veröffentlicht ist und die insoweit Bestandteil des Vertrages ist.

3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Weiterentwicklung, Aktualisierung und/oder didaktische Verbesserungen vorzunehmen, insofern sie den Kern des Lehrgangsziels nicht grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum des angekündigten Lehrgangs, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist, zu ändern.

3.3 Gleiches gilt auch für einen Ersatz des angekündigten Dozenten durch einen gleich qualifizierten (aufgrund Erkrankung oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund. In derartigen Fällen wird sich die Veranstalterin bemühen, den Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten.

3.4 Die Teilnehmer eines Seminars erhalten im Anschluss ein Zertifikat als Teilnahmebestätigung.

3.6 Kurszeiten: Die Kurszeiten werden Ihnen jeweils mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt, bzw. individuell vereinbart. In der Regel von 9.00 bis 17.00 Uhr.

4. Absage von Lehrgängen:

4.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Lehrgängen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Lehrgangstyp abhängigen und nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vor.

4.2 In jedem Fall ist die Veranstalterin bemüht, Absagen an die in der Anmeldung genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.

4.3 Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird diese jedoch vorrangig versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Lehrgangstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist.

4.4 Muss ein Lehrgang abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren erstattet.

4.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.

5. Gebühren, Zahlungsverfahren und -verzug

5.1 Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Lehrgangsveranstaltung spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. Rechnungsstellung bei offenen Seminaren: 14 Tage vor der Veranstaltung – 10 Tage Zahlungsziel Rechnungsstellung bei Inhouse-Veranstaltungen: unmittelbar nach der Veranstaltung –10 Tage Zahlungsziel

5.2 Lehrgänge, die in einzelne Unterrichtsabschnitte unterteilt sind, können sowohl als Paketpreis wie auch in Raten bezahlt werden. Mit der Ratenanforderung (Teilrechnung/Stundungsabrede) ist der jeweilige Unterrichtsabschnitt abgerechnet.

5.3 Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht möglich. Gerät der Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als 2 Raten der Vergütung in Verzug, kann die Veranstalterin den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

5.4 Kontoverbindung: Zahlungen erfolgen ausschließlich als Überweisung auf das Konto der Truchseß & Brandl Vertriebsberatung GmbH, Dielheim.

6. Rücktritt bei offenen Seminaren

6.1 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache ohne Aufpreis möglicherhoben: bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80% der Teilnahmegebühr weniger als 14 Kalendertage: volle Teilnahmegebühr bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten

6.2 Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Truchseß & Brandl – Vertriebsberatung GmbH
Heidelberger Straße 64
69168 Wiesloch
Oder an info@truchsessbrandl.de.
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.

6.3 Nach der Stornierung des Vertrags werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch benannt werden.

6.4 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der Veranstalterin unverzüglich nach Kenntniserlangen schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht verwirkt. Unternehmerische Vorsorgemaßnahmen und somit Einzelentscheidungen, Reisetätigkeiten aufgrund der Entwicklung des Corona Virus, einzuschränken ohne, dass eine tatsächliche Erkrankung vorliegt, sind davon ausgenommen.

7. Rücktritt bei Seminarveranstaltungen, Inhouse-Veranstaltungen und Vorträgen

7.1 Bis acht Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

7.2 Danach bestehen folgende Kündigungsmöglichkeiten:Ab acht bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 %. Ab vier Wochen bis 14 Kalendertage vor der Veranstaltung: 50%. Ab 14 Kalendertagen und weniger vor Veranstaltungsbeginn sind 100% fällig. Bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten.

7.3 Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:

Truchseß & Brandl Vertriebsberatung GmbH,
Rudolf-Diesel-Straße 3
69234 Dielheim.
Oder an info@truchsessbrandl.de.
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.

7.4 Nach der Stornierung des Vertrags werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch benannt werden.

7.5 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht verwirkt.

8. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen

Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmerversäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon.

9. Urheberrechte

Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Veranstalter zulässig.

10. Ausschluss des Teilnehmers aus besonderen Gründen.

Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren.

11. Haftung

11.1 Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr.

11.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.

12. Datenerfassung und Datenschutz.

Die mit der Anmeldung bei der Veranstalterin eingehenden Daten des Teilnehmers wie z. B. Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes, werden für interne Zwecke im Rahmen der Schulungsabwicklung und -abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet sowie für künftige Veranstaltungen, statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt. Die Speicherung erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Er kann der Verwendung seiner Daten jedoch jederzeit widersprechen.

Diese AGB gelten ab 01.05.2016. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit,mm