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Warum dieser Punkt Umsatz kostet und kaum einer weiß es

„Wir haben zu wenig Personal.“

In dieser schlichten Aussage steckt viel Gefahrenpotenzial und die Auswirkungen dieser Tatsache können wir alle zusammen in Gänze noch gar nicht ermessen, geschweige denn voraussagen. Welche Rolle wird dabei KI spielen? Kann KI fehlendes Fachpersonal ersetzen oder zumindest die Dramatik abfedern? Auch diese Fragen können, ganz offen gestanden, selbst Experten aktuell nicht seriös beantworten.

Was wir jedoch wissen und sich durch Zahlen, Daten und Fakten leicht belegen lässt, sind steigende Krankheitsquoten in Betrieben. Am stärksten zunehmend sind hier Fehltage durch psychische Erkrankungen. In den letzten 10 Jahren haben sich diese Zahlen verdoppelt, wie aus dem DAK Psychreport 2023 hervorgeht.

Zahlen, Daten und Fakten sind das eine, Emotionen und die damit verbundenen starken Marken das andere.

Bewerber suchen sich ihre Jobs, es locken gefühlt an jeder Ecke neue attraktive Angebote – scheinbar. Dass Schein und Sein in Bezug auf das Employer Branding von Unternehmen immer mehr auseinanderklaffen und Kandidaten vermehrt blaue Wunder erleben, ist allseits bekannt.

Aber ob Jung oder Alt: alle schauen auf ihre Gesundheit aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Stellen Sie sich jetzt einmal vor, Sie könnten durch eine anonymisierte Umfrage zeigen, dass Ihr Betrieb hinsichtlich Mental Health gesund ist und gleichzeitig eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht erfüllen?

Was würde das für Sie und Ihr Unternehmen bedeuten? Eine positive Wirkung auf Ihren Brand – auf Ihre Marke und vor allem eine mental starke Mannschaft – die den Herausforderungen der nächsten Monate und Jahre gewachsen ist.

Wieso nutzen dann so wenig Firmen die Chance, die ihnen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und damit die Forschung und Entwicklung für die betriebliche Praxis schenken?

Die Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht. In Forschungsprojekten untersucht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Möglichkeiten und Grenzen betrieblichen Handelns in diesem Themenfeld und erarbeitet Empfehlungen für die betriebliche Praxis.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein vielschichtiges und vergleichsweise noch fast junges Handlungsfeld des betrieblichen Arbeitsschutzes. Viele Unternehmen stehen bei der Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung noch am Anfang. Selbst große Unternehmen mit gut ausgebauten Arbeitsschutzstrukturen und -ressourcen sind bei dieser Thematik häufig noch im Entwicklungsstadium.

Wie in der Praxis vorgegangen werden kann, welchen Anforderungen Rechnung zu tragen ist und welche Voraussetzungen zu schaffen sind, sind Fragen, die die betriebliche Praxis und die fachpolitische Debatte im Themenfeld gegenwärtig gleichermaßen beschäftigen.

Wir haben bei Truchseß & Brandl nun die Möglichkeit, anonymisiert diese Gefährdungsbeurteilung durchführen zu können:

1. Projekt-Setup: Bestandsaufnahme

2. Durchführung: Alle Mitarbeiter beantworten den Online-Fragebogen zu den organisatorischen Belastungen. Die Ergebnisse werden anonym erhoben.

3. Für Führungskräfte ermitteln wir zudem die organisatorischen Belastungen, die mit der Führungsverantwortung in Zusammenhang stehen.

4. Auswertung: Aufgrund der Ergebnisse werden Empfehlungen ausgesprochen und ein Projektplan erstellt.

Eine Gefährdungsbeurteilung bietet Ihnen einen klaren Blick über den aktuellen Stand der psychischen Belastung in Ihrem Unternehmen. Zudem erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben, können präventiv handeln und stellen so das Wohl Ihrer Mitarbeiter in den Vordergrund.

Erhalten Sie die Leistung Ihrer Teams und somit Ihres Unternehmens, indem Sie Resilienz und Stressmanagement fördern.

Wollen Sie mehr darüber erfahren?

Dann schicken Sie uns nur kurz eine E-Mail auf info@truchsessbrandl.de und wir vereinbaren einen Gesprächstermin.

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